3. Sept. 2026
Hotels und Kreditkarten: Was Reisende beim Check-in wissen sollten
Sicherheitsleistung im Hotel: Kreditkartenpraxis beim Check-in verstehen
Die Notwendigkeit der Kreditkartenhinterlegung und rechtliche Aspekte
Hotels fordern oft beim Check-in eine Kreditkarte als Sicherheit an, auch wenn die Zimmerbuchung bereits bezahlt ist. Diese Maßnahme, bei der gelegentlich ein bestimmter Betrag auf der Karte vorab reserviert wird, dient den Hoteliers zur Absicherung. Laut Expertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum ist diese Vorgehensweise zulässig, vorausgesetzt, sie wurde dem Gast vor der Buchung transparent kommuniziert, üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.
Empfehlungen des Hotelverbands und der Verwendungszweck
Der Hotelverband Deutschland (IHA) befürwortet die Hinterlegung einer Kreditkarte zur Sicherung von Buchungen, entweder während des Buchungsprozesses oder spätestens beim Check-in. Diese Sicherheit deckt potenzielle Kosten ab, die über den reinen Zimmerpreis hinausgehen könnten, wie zum Beispiel die Nutzung der Minibar oder die Begleichung von Schäden an der Zimmereinrichtung.
Transparenz und Freigabe von vorreservierten Beträgen
Wird ein Betrag auf der Kreditkarte blockiert, muss das Hotel klar angeben, wie hoch dieser ist und für welchen Zeitraum die Reservierung besteht. Die Höhe des Betrags muss angemessen sein und in einem vernünftigen Verhältnis zu den potenziell anfallenden Kosten stehen. Nach dem Aufenthalt ist das Hotel verpflichtet, den vorreservierten Betrag zeitnah freizugeben. Eine Frist von spätestens 14 Tagen gilt hier als Richtwert.
Konsequenzen bei Weigerung der Kreditkartenhinterlegung
Die Frage, ob ein Hotel einem Gast die Übernachtung verweigern darf, wenn dieser trotz bereits erfolgter Bezahlung keine Kreditkarte hinterlegen möchte, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Während der Hotelverband Deutschland auf den Einzelfall verweist, da ein Beherbergungsvertrag nicht ohne sachlichen Grund aufgehoben werden kann, gibt es in Deutschland bisher keine präzedenzfallartigen Urteile. Sollte die Kreditkartenpraxis transparent in den Vertragsbedingungen festgelegt sein, könnte das Hotel die Leistung verweigern. Fehlt eine solche Vorabinformation, ist die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung jedoch fraglich.
Internationale Rechtslage und die Bedeutung der Nachkontrolle
Reisende sollten beachten, dass die rechtliche Situation in anderen Ländern, selbst innerhalb der EU, variieren kann, da es keinen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen in diesem Bereich gibt. Es gilt immer das nationale Recht des jeweiligen Landes. Es ist ratsam, nach dem Urlaub die Kreditkartenabrechnungen sorgfältig zu prüfen. Bei unklaren oder unberechtigten Abbuchungen sollte man zunächst das Hotel kontaktieren, um eine Erklärung zu erhalten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann man sich an den Kreditkartendienstleister oder die Bank wenden, um möglicherweise eine Rückerstattung (Chargeback) zu erwirken, wobei dies nicht bei allen Anbietern gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei nicht autorisierten Zahlungen oder einer Überschreitung des vereinbarten Betrags sehen die EU-Zahlungsdiensterichtlinien jedoch vor, dass der Betrag unverzüglich erstattet werden muss.
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