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Verkehr

13. Okt. 2026

Vorsicht vor unseriösen Reiseantragsdiensten

Für Reisende, die beabsichtigen, bestimmte Länder zu besuchen, ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Online-Beantragung notwendiger Einreisedokumente äußerste Wachsamkeit zu zeigen. Unseriöse Dienstleister missbrauchen oft die Notwendigkeit von Genehmigungen wie der ETA für Großbritannien oder der ESTA für die USA, indem sie diese zu einem Vielfachen der offiziellen Gebühren anbieten. Schlimmstenfalls erhalten Reisende nach der Zahlung nicht einmal die erforderlichen Nachweise, was nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch Reiseverzögerungen oder -verbote zur Folge haben kann.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt eindringlich zur Vorsicht und empfiehlt, Anträge für Reisegenehmigungen ausschließlich über die offiziellen staatlichen Internetportale einzureichen. Diese Warnung ist besonders relevant, da bei der Nutzung von Suchmaschinen oft Anzeigen oder Ergebnisse von Drittanbietern prominent platziert werden, die optisch kaum von den echten Regierungswebseiten zu unterscheiden sind. Diese betrügerischen Seiten ködern unwissende Reisende mit scheinbar offiziellen Auftritten und locken sie in die Kostenfalle.

Als konkrete Orientierungshilfe dienen die offiziellen Adressen für die britische ETA unter https://www.gov.uk/eta/apply und für die amerikanische ESTA unter https://esta.cbp.dhs.gov/. Darüber hinaus stellen die jeweiligen Regierungen für Android- und iOS-Smartphones offizielle Apps zur Verfügung, die eine sichere und korrekte Beantragung gewährleisten. Die Kosten für eine ETA in Großbritannien belaufen sich beispielsweise auf etwa 20 Pfund, was rund 24 Euro entspricht. Seit der Einführung dieser Genehmigungspflicht, die ab April 2025 für alle visumsfreien Reisenden gilt, warnen Experten immer wieder vor den Machenschaften privater Dienstleister.

Ein aktuelles Beispiel, das von der Verbraucherzentrale dokumentiert wurde, verdeutlicht das Ausmaß dieser Abzocke: Eine Frau zahlte für drei ETA-Anträge über einen privaten Anbieter rund 310 Euro, obwohl die offizielle Gebühr lediglich etwa 70 Euro betragen hätte. In solchen Fällen ist es ratsam, umgehend eine Rückerstattung zu fordern und alle relevanten Unterlagen, E-Mails und Screenshots zu sichern. Zudem sollte man die eigene Bank oder den Kreditkartenanbieter kontaktieren, da in bestimmten Situationen eine Rückbuchung des Geldes möglich ist.

Reisende sollten stets kritisch sein und überprüfen, ob sie sich auf einer offiziellen staatlichen Website befinden, bevor sie persönliche Daten eingeben und Zahlungen vornehmen. Die Nutzung der offiziellen Kanäle schützt nicht nur vor überhöhten Gebühren, sondern auch vor dem Risiko, ungültige oder gefälschte Genehmigungen zu erhalten, die die Einreise ins Zielland gefährden könnten.