14. Sept. 2026
Münchner Flughafen revolutioniert Sicherheitskontrollen: Ende der 100-Milliliter-Regel
Sicherheitskontrolle der Zukunft: Mühelos durch die Kontrolle
Neues Zeitalter der Handgepäckkontrolle am Münchner Flughafen
Ab Freitag, dem 18. September, wird am Flughafen München eine wichtige Neuerung eingeführt: An allen Sicherheitskontrollspuren dürfen Passagiere fortan Flüssigkeiten in Behältern von bis zu zwei Litern Fassungsvermögen in ihrem Handgepäck mitführen. Dies verkündete das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und markiert das Ende der bisherigen 100-Milliliter-Beschränkung.
Technologischer Fortschritt: Computertomographen im Einsatz
Die Grundlage für diese wegweisende Änderung ist die umfassende Einführung von modernen Computertomographen (CT) für die Gepäckkontrolle. Bislang waren diese fortschrittlichen CT-Scanner am Münchner Flughafen lediglich an ausgewählten Kontrollpunkten in Terminal 1 und 2 verfügbar. Dort konnten Reisende schon länger bis zu zwei Liter Flüssigkeit im Handgepäck mitführen. Der Freistaat Bayern hat rund 45 Millionen Euro in die schrittweise Modernisierung der Sicherheitskontrollen mit CT-Technologie investiert, um den laufenden Betrieb nicht zu beeinträchtigen.
Vorteile für Reisende und Effizienzsteigerung
An den mit CT-Scannern ausgestatteten Kontrollspuren können große Wasserflaschen, Gels und Cremes bis zu zwei Liter im Handgepäck verbleiben. Auch elektronische Geräte wie Laptops müssen nicht mehr separat ausgepackt werden. Dies führt nicht nur zu einem deutlich erhöhten Komfort für die Passagiere, sondern beschleunigt auch die gesamten Kontrollabläufe erheblich.
Blick über München hinaus: CT-Scanner in weiteren Flughäfen
Auch an anderen großen deutschen Flughäfen, wie beispielsweise in Frankfurt und Berlin, sind bereits teilweise CT-Scanner in Betrieb. Der Flughafen Nürnberg in Bayern ist sogar schon komplett auf diese moderne Technologie umgestellt. Dies zeigt einen allgemeinen Trend in der Luftfahrtbranche hin zu effizienteren und passagierfreundlicheren Sicherheitskontrollen.
Die alte Regel bleibt bestehen, wo CT-Technik fehlt
In Sicherheitskontrollen, die noch nicht mit Computertomographen ausgestattet sind, gilt weiterhin die bekannte 100-Milliliter-Regelung. Flüssigkeiten müssen dort in maximal 100-Milliliter-Behältern in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Maximalvolumen von einem Liter transportiert werden. Elektronische Geräte müssen weiterhin einzeln in die Gepäckwanne gelegt werden.
Information ist entscheidend: Vorabinformation für Reisende
Reisenden wird empfohlen, sich vor ihrem Abflug auf der Website ihres jeweiligen Abflughafens zu informieren, ob und in welchen Terminals CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen installiert sind, um Unsicherheiten zu vermeiden und sich optimal auf ihre Reise vorzubereiten.
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